Sekur TravelCard VITA

Jahrespolice Annulierungskostenversicherung & Assistanceversicherung ohne Selbstbeteiligung

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Der Versicherungsschutz beginnt in der Annulierungskostenversicherung mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages für die gebuchte Reise und endet mit dem Reiseantritt. Der Versicherungsabschluss muss bei Einmal- und Gruppenversicherungen bei Buchung; spätestens aber 8 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung, vorgenommen werden. Bei den Jahreskarten muss der Erstabschluss bei Buchung; spätestens aber vor einem allfälligen Beginn der kostenpflichtigen Annulierungsfristen des Reiseunternehmens vorgenommen werden.

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Für Singles

Gültigkeit: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn, für beliebig viele Reisen im Jahr mit einer maximalen Dauer einer jeden Reise bis 90Tage.

Versicherter Personenkreis: Der Versicherungsnehmer bis zum 65. Lebensjahr, eigene Kinder bis 18 Jahre sind prämienfrei mitversichert.

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Für Familien

Gültigkeit: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn, für beliebig viele Reisen im Jahr mit einer maximalen Dauer einer jeden Reise bis 90Tage.

Versicherter Personenkreis: Der Versicherungsnehmer und sein Partner(in) bis zum 65. Lebensjahr, eigene Kinder bis 18 Jahre sind prämienfrei mitversichert.

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Für Senioren

Gültigkeit: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn, für beliebig viele Reisen im Jahr mit einer maximalen Dauer einer jeden Reise bis 90Tage.

Versicherter Personenkreis: Der Versicherungsnehmer ab dem 66. Lebensjahr ohne Altersgrenze.

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Leistungsbeschreibung (Auszug)

Gültigkeitsdauer 1 Jahr ab Versicherungsbeginn, maximale Dauer einer jeden privaten Reise sind 90 Tage
Automatische  Verlängerung Beginn und Ende der Versicherung sind in der Police aufgeführt. Die Versicherung dauert ein Jahr und verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mindestens drei Monate vor Vertragsende von einer Vertragspartei schriftlich und eingeschrieben gekündigt wurde.
Verlegt ein Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz ins Ausland, erlischt der Vertrag am Ende des laufenden Versicherungsjahres.
Versicherte
  Personen
Versicherungsfähig sind nur Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben.
Defintion Familie Der Versicherungsnehmer, Partner bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres und seine nicht volljährigen eigenen Kinder mit gleicher Wohnanschrift. .
Abschlußfristen Der Versicherungsschutz beginnt in der Annulierungskostenversicherung mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages für die gebuchte Reise und endet mit der gebuchten Reise.
Der Versicherungsabschluss der Jahreskarten muß bei Erstabschluß der Reisebuchung, spätestens aber vor einem allfälligen Beginn der kostenpflichtigen Annulierungsfristen des Reiseunternehmens vorgenommen werden.
Annulations- 
 Versicherung &
 Assistance-
 versicherung
Als versicherte Ereignisse im Rahmen der Versicherung für Annulierungskosten gelten:
  • Unfall, Krankheit oder Ableben der versicherten Person;
  • Unfall, Krankheit oder Ableben einer der versicherten Person nahestehenden Person, d.h. einer Person, zu welcher die versicherte Person enge Bande familiärer oder freundschaftlicher Art unterhält;
  • Unfall, Krankheit oder Ableben der Person, die die versicherte Person an seinem Arbeitsplatz vertritt;
  • Schwangerschaft der versicherten Person;
  • Verlust der Arbeitsstelle der versicherten Person nach erfolgter Buchung der Reise;
  • Diebstahl oder beträchtliche Schäden am Eigentum der versicherten Person infolge eines Elementarereignisses, einer Feuerbrunst oder eines Wasserschadens;
  • ein Streik, eine Feuerbrunst oder jedes Elementarereignis, das die Reise verhindert oder verspätet, sofern dies von einer amtlichen Stelle bestätigt wird;
  • Erdbeben, Vulkanausbrüche, Einweisung in die Quaratäne, Epedemien, radioaktive Strahlung, kriegerische Ereignisse, Revolutionen, Rebelllionen, innere Unruhen oder Aufstände, die die Reise verhindern oder aufschieben, sofern dies von einer amtlichen Stelle bestätigt wird;
Reiseunfall-
 Versicherung

Versicherungsschutz für Reisen im In- oder Ausland für Unfälle mit folgenden Leistungen:

  • im Todesfall 40.000 CHF
  • im Invaliditätsfall bis zu 80.000 CHF;
  • Bergungskosten bis zu 20.000 CHF
Assistanceleistungen Reiseinformationen vor Abreise, Hilfe bei Ausweisverlust, Geldverlust, Krankheit / Unfall, Todesfall und Gefängnis. Such- Rettungs- und Bergungskosten, Health & Care Managment in der Schweiz
Geltungsbereich weltweit
Versicherbare
  Reisen
alle Reisen inkl. Schiffs- und Kreuzfahrten
Selbstbeteiligung Keine Selbstbehalt
Wichtiger Hinweis Eine Haftung oder Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf dieser Webseite zur Verfügung gestellten Daten kann nicht übernommen werden. Maßgeblich für den Umfang des Versicherungsschutzes sind die Inhalte der Versicherungsbedingungen.

Sie können Ihre Vertragserklärung bei Verträgen von Laufzeit von mehr als einem Monat innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in textform (z.B. Brief, Fax, eMail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein einschließlich der Versicherungsbedigungen erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Sekur Assekuranz GmbH
Rheinaustr. 134
53225 Bonn
Fax 0228 22742211
eMai: info@sekur-travelcard.de
Versicherungs-
  bedingungen
Versicherungsbedingungen der Europ Assistance
Leistungsträger EUROP ASSISTANCE (SCHWEIZ) VERSICHERUNGEN AG, Air Center - Ch. des Coquelicots 16, 1214 Vernier / Genf

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