Sekur TravelCard Deutschland & Österreich

Jahrespolicen Komplettschutz ohne Selbstbeteiligung

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Der Versicherungsschutz beim Jahrespaket beginnt mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages für die gebuchte Reise. Der Versicherungsabschluss muss bei Buchung; spätestens 14 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung, vorgenommen werden. Bei kurzfristiger Reisebuchung (zwischen 28 und 15 Tage vor Reisebeginn) muss der Abschluss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Bei Buchung ab 14 Tage vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag möglich.

Dieser Safety Card Rundum-Schutz enthält als Basisschutz eine:

Die Reiseversicherungen der Sekur TravelCard kan nur von Personen abgeschlossen werden, die Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder Österreich haben.

Personen mit Hauptwohnsitz in der Schweiz wählen bitte diesen Versicherungsschutz.

Für Singles

Gültigkeit: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn, maximale Dauer einer jeden privaten Reise sind 56 Tage und einer geschäftlichen Reise sind 10 Tage. Versicherter Personenkreis: Der Versicherungsnehmer bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.

Sekur TravelCard Beitrag bis Reisepreis Reisegepäck bis  
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Für Familien

Gültigkeit: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn, maximale Dauer einer jeden privaten Reise sind 42 Tage. Versicherter Personenkreis: Der Versicherungsnehmer, Partner bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres und deren eigene Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit gleicher Wohnanschrift..

Sekur TravelCard Beitrag bis Reisepreis Reisegepäck bis  
STC Family Classic 149.00 € 6.000 EUR nicht enthalten SCS Family Classic jetzt Online Abschließen!
STC Family Comfort 185.00 € 9.000 EUR 1.500 EUR SCS Family Comfort jetzt Online Abschließen!
STC Family Premium 239.00 € 12.000 EUR 3.000 EUR SCS Family Premium jetzt Online Abschließen!

Für Senioren

Gültigkeit: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn, maximale Dauer einer jeden privaten Reise sind 56 Tage und einer geschäftlichen Reise sind 10 Tage. Versicherter Personenkreis: Der Versicherungsnehmer ab dem 65. Lebensjahr ohne Altergrenze.

Sekur TravelCard VITA Beitrag bis Reisepreis Reisegepäck bis  
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Leistungsbeschreibung (Auszug)

Gültigkeitsdauer 1 Jahr ab Versicherungsbeginn, maximale Dauer einer jeden privaten Reise sind 56 Tage, bei geschäftlichen Reisen 10 Tage
Automatische  Verlängerung Ja. Die Versicherung beginnt, vorbehaltlich des Widerrufrecht von 14 Tagen, zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Zeitpunkt mit einer Laufzeit von einem Jahr. Der Jahresvertrag verlängert sich automatisch von Jahre zu Jahr, jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht wenn nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. danach des laufenden Versicherungskajres schriftlich gekündigt wird.
Versicherte
  Personen
Versicherungsfähig sind nur Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder Österreich haben. Eine Altersgrenze besteht nicht.
Defintion Familie In der Familieversicherung sind versichert, der Versicherungsnehmer, Partner bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres und deren nicht volljährigen eigenen Kinder mit gleicher Wohnanschrift.
Abschlußfristen Der Versicherungsschutz beginnt in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages für die gebuchte Reise. Der Versicherungsabschluss muss bei Buchung; spätestens 14 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung, vorgenommen werden. Bei kurzfristiger Reisebuchung (zwischen 28 und 15 Tage vor Reisebeginn) muss der Abschluss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Bei Buchung ab 14 Tage vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag möglich.
Sonderregelung
  • Liegen zwischen Abschlußdatum und dem Reisebeginn mehr als sechs Monate, wird jeder Vertrag angenommen.
  • Liegen zwischen dem Buchungsdatum und dem Reisebeginn mehr als drei Monate, muß der Abschluß spätestens eine Monat nach Buchungsdatum erfolgen.
Sollte eines der beiden Fälle vorliegen, dann geben Sie beim Onlineabschluß ein Reisebuchungsdatum der letzten 14 Tage an. Im Anschluß teilen Sie uns per eMail mit Angabe der Zertifikatsnummer das richtige Reisebuchungsdatum mit.
Reiserücktritts-
 Versicherung
In Höhe der jeweils abgeschlossenen Deckungssumme je Reise.
Erstattung: - der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten für gebuchte Leistungen aus einem der versicherten Gründen und zwar bei:
  • Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung der versicherten Person, ihrer nächsten Angehörigen oder eines mitversicherten Mitreisenden
  • Impfunverträglichkeit der versicherten Person oder im Falle gemeinsamer Reise, ihrer mitreisenden Ehepartner/Lebenspartner, der minderjährigen Kinder oder Geschwister oder der mitreisenden Eltern einer minderjährigen Person
  • Schwangerschaft einer versicherten Person oder, im Falle gemeinsamer Reise, ihres mitreisenden Ehe- und Lebenspartner oder der mitreisenden Mutter einer minderjährigen versicherten Person;;
  • Schaden am Eigentum der versicherten Person oder, im Falle gemeinsamer Reise, eines der in Ziffer 2 b der VB genannten Angehörigen der versicherten Person infolge von Feurer, Elementarereignis oder vorsätzlichger Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist oder zur Schadenfeststellung die Anwesenheit des Versicherten erforderlich ist.
  • Verlust des Arbeitsplöatzes der versicherten Person infolge unerwarteter betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber;
  • Unerwartete Einberufung des der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornokosten nicht von einem Kostenträger übernommen werden.
Reiseabbruch-
  versicherung
Erstattet wird bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise
  • die zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
  • die Kosten der nicht genutzten Urlaubstage
Reiseunfall-
 Versicherung

Sollten Sie auf einer Reise eine Unfall erleiden, leistet die Europ Assistance Entschädigung mit folgenden Leistungen:

  • im Todesfall 25.000 Euro,
  • im Invaliditätsfall bis zu 50.000 Euro;
  • Bergungskosten bis zu 10.000 Euro;
  • Ersatz für kosmetische Operationen bis zu 5.000 Euro;
Reise-Kranken-
 Versicherung
Erstattet werden die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlung:
  • ärztliche Behandlung
  • Arzneimittel und Verbanmaterial aufgrund ärztlicher Versorgung;
  • behandlungsbedingte Hilfsmittel zur Fixierung von Körperteilen (z.B. Gehgips, Liegeschalen, Bandagen) und ärztlich verordneten Gehstützen:
  • Röntgendiagnostik;
  • ärztlich verordnete Strahlen-, Wärme-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Stationäre Heilbehandlung, sofern diese in einer Anstalt erfolgt, die im Ausland allgemein als Krankenhaus anerkannt ist, unter der verantwortliche Leitung und dauernden Aufsicht eines dort anwesenden Arztes steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und sich bei der Behandlung auf im Aufenthaltsland oder in der Bundesrepubkik Deutschland bzs. der Republik Österreich in Anhängigkeit vom Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers oder weiterer versicherten Personen wissenschaftlich anerkannte und klinisch erprobte Behandlungsmethoden beschränk
  • Es ist das am Aufenthaltsort befindliche bzw. nächsterreichbaregeeignete Krankenhaus in Anspruch zu nehmen
  • Statt der Kostenerstattung kann ein Krankenhaustagegeld von 25,-EUR für höchstens 20 Tage gewählt werden.
  • den medizinisch notwendigen Transport zur staionären Heilbehandlung ind das nächsterreichbare Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren Nofallarzt;
  • Zahnbehandlungen und Zahnfüllung in einfacher Ausführung einschließlich Zahnextraktion zur Beseitigung akuter Schmerzen sowie einfache Reparaturen von Zahnprothesen, nicht aber für Inlays, Zahnersatz, Zahnkronen aller Art oder Kiefernregulierung
  • Mehrkosten eines medizinisch notwendigen, ärztlich verodneten Krankenrückrtransportes ins Heimatland
  • Beim Tod der versicherten Person werden die Kosten der Überführung an deren Hauptwohnsitz oder die Kosten für eine Bestattung am ausländischen Sterbeort bis höchstens 5.000 EUR im europäischen Ausland oder bis 10.000 EUR im aussereuropäischen Ausland übernommen.
Reisegepäck-
 Versicherung
Geschützt ist das Reisegepäck der versicherten Personen im In- und Ausland. Als Reisegepäck gelten die Sachen des persönlichen Reisebedarfs sowie Geschenke und Reiseandenken.
Die Summe ist abhängig vom versicherten Paket.
Beistandsleistungen Hilfestellungen und Entschädigungen in Notfällen bei Auslandsreisen und zwar bei Krankheit / Unfall / Tod, Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise, Such-, Rettungs- und Bergungskosten, Strafverfolgungsmaßnahmen, Verlust von Reisezahlungsmittel, Kredit- oder Euroscheckkarten, Verspätungen
Geltungsbereich weltweit
Versicherbare
  Reisen
alle Reisen inkl. Schiffs- und Kreuzfahrten
Selbstbeteiligung Kein Selbstbehalt
Wichtige Hinweise Eine Haftung oder Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf dieser Webseite zur Verfügung gestellten Daten kann nicht übernommen werden. Maßgeblich für den Umfang des Versicherungsschutzes sind die Inhalte der Versicherungsbedingungen.

Sie können Ihre Vertragserklärung bei Verträgen von Laufzeit von mehr als einem Monat innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in textform (z.B. Brief, Fax, eMail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein einschließlich der Versicherungsbedigungen erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Sekur Assekuranz GmbH
Rheinaustr. 134
53225 Bonn
Fax 0228 22742211
eMai: info@sekur-travelcard.de
Versicherungs-
  bedingungen
Versicherungsbedingungen der Europ Assistance
Leistungsträger Europ Assistance Versicherungs AG, Infanteriestr. 11m 80797 München

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