Der Versicherungsschutz beginnt in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages für die gebuchte Reise.
Der Versicherungsabschluss muss bei Buchung; spätestens 14 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung, vorgenommen werden.
Bei kurzfristiger Reisebuchung (zwischen 28 und 15 Tage vor Reisebeginn) muss der Abschluss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen.
Bei Buchung ab 14 Tage vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag möglich.
Sonderregelung:
Gültigkeit: Für die einmalige private sowie geschäftliche Reise bis max. 31 Tage mit Weltgeltung.
Versicherter Leistung: Der Versicherungsnehmer ohne Altersgrenze.
Bei bis zu 4 Personen besteht für gemeinsam reisende ein gegenseitiges Rücktrittsrecht, egal welches Verhältnis sie untereinander haben.
| Gültigkeitsdauer | Für die einmalige private sowie geschäftliche Reise mit Weltgeltung mit einer Dauer von max. 31 Tagen |
|---|---|
| Automatische Verlängerung | Nein |
| Versicherte Personen |
Versichern können sich Personen mit Wohnsitz in Deutschland und Österreich ohne Altersbegrenzung bis 6 Personen nach Reisepreis ohne Verwandtschaftsklause |
| Gegenseitiges Rücktrittsrecht | Bei Abschluß einer Reiserücktrit-/Reiseabbruch-Versicherung bis zu 4 Personen besteht für diese gemeinsam reisenden Personen ein gegenseitiges Rücktrittsrecht, egal welches Verhältnis sie untereinander haben. |
| Defintion Familie | Als Familie gelten der Versicherungsnehmer und dessen Ehe- oder Lebenspartner(in), jeweils bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, sowie deren eigene Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Voraussetzung ist, dass die Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Versicherungsschutz besteht auch, wenn die versicherten Personen getrennt voneinander leben. |
| Abschlußfristen | Der Versicherungsschutz beginnt in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages für die gebuchte Reise. Der Versicherungsabschluss muss bei Buchung; spätestens 14 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung, vorgenommen werden. Bei kurzfristiger Reisebuchung (zwischen 28 und 15 Tage vor Reisebeginn) muss der Abschluss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Bei Buchung ab 14 Tage vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag möglich. |
Sonderregelung
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| Reiserücktritts- Versicherung Reiseabbruch- versicherung |
In Höhe der jeweils abgeschlossenen Deckungssumme je Reise. Erstattung der Stornokosten bzw. Umbuchungskosten für gebuchte Leistungen aus einem der versicherten Gründen und zwar bei:
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|---|---|
| Geltungsbereich | weltweit |
| Versicherbare Reisen |
alle Reisen inkl. Schiffs- und Kreuzfahrten |
| Selbstbeteiligung | Kein Selbstbehalt |
| Wichtige Hinweise | Eine Haftung oder Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf dieser Webseite zur Verfügung gestellten Daten kann nicht übernommen werden. Maßgeblich für den Umfang des Versicherungsschutzes sind die Inhalte der Versicherungsbedingungen. Sie können Ihre Vertragserklärung bei Verträgen von Laufzeit von mehr als einem Monat innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in textform (z.B. Brief, Fax, eMail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein einschließlich der Versicherungsbedigungen erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Sekur Assekuranz GmbH Rheinaustr. 134 53225 Bonn Fax 0228 22742211 eMai: info@sekur-travelcard.de |
| Versicherungs- bedingungen |
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| Leistungsträger | Europ Assistance Versicherungs AG, Infanteriestr. 11m 80797 München |